Unsere Praxis ist für alle Kassen zugelassen.
Kassenrezepte müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass das Rezept ungültig wird.
Für jedes Rezept fallen Zuzahlungen an in Höhe von 10,- EUR pro Rezept + 10 % der Behandlungskosten. Ausgenommen von der Zuzahlung sind nur Kinder bis 18 Jahre und Patienten, die eine Befreiung haben.